
sind Verfügungen von Behörden an die ihnen angegliederten oder unterstellten Kassen, durch welche die Erhebung einer bestimmten Einnahme oder die Leistung einer Ausgabe angeordnet werden. Die Kassen dürfen ohne A. der zuständigen Behörden keine Ausgaben leisten; Einnahmebeträge, für die eine Anweisu...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
Keine exakte Übereinkunft gefunden.